BEKANNTMACHUNG - zum Bebauungsplan „Freiflächen Photovoltaik Monburg“
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
und frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 26.05.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächen Photovoltaik Monburg“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
In selbiger Sitzung hat der Gemeinderat den Vorentwurf zum Bebauungsplan „Frei- flächen Photovoltaik Monburg“ in der Fassung vom 26.05.2025 gebilligt.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Freiflächen Photovoltaik Monburg“ umfasst zwei räumlich getrennte Teilflächen mit einer Gesamtfläche von circa 11,6 Hektar.
- Der nördliche Teil - Geltungsbereich 1 umfasst die Flurnummern 394, 395, 396, 397, 385 sowie eine Teilfläche der Flurnummer 390.
- Der südliche Teil - Geltungsbereich 2 umfasst Teilflächen der Flurnummern 405 und 406.
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist dem Lageplan vom 26. Mai 2025 zu entnehmen, welcher Bestandteil des Beschlusses ist (siehe beigefügter Lageplan, o. M.).
Übersichtslageplan ohne Maßstab
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Gemeinde Heretsried beabsichtigt mit dem Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaik Monburg“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu schaffen. Dieses Vorhaben dient der Umsetzung der nationalen und regionalen Klimaschutzziele sowie der Förderung erneuerbarer Energien im Sinne des Er-neuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Die Ausweisung eines Sondergebiets ermöglicht es der Gemeinde, die Nutzung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen für die nachhaltige und klimafreundliche Stromerzeugung zu steuern. Dabei sollen ökologische Belange, wie die landschaftliche Eingliederung und der Schutz naturschutzfachlich relevanter Flächen, ebenso berücksichtigt werden wie wirtschaftliche und technische Anforderungen.
Mit dieser Planung trägt die Gemeinde Heretsried aktiv zur Energiewende bei, unterstützt die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und fördert die regionale Wertschöpfung. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Maßnahme in Einklang mit den Zielen des Landesentwicklungsprogramms Bayern und den kommunalen Entwicklungskonzepten steht.
Verfahrensart
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit frühzeitiger Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie mit der Erstellung eines Umweltberichtes.
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan, bestehend aus Textliche Festsetzungen (Teil A), Planzeichnung (Teil B), kann mit der Begründung (Teil C) und dem Umweltbericht (Teil D) im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 10.06.2025 bis einschließlich 11.07.2025
im Internet auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Welden unter https://www.vg-welden.de/aktuell.html?tag=bekanntmachung eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die voran genannten Unterlagen im Rathaus Dachgeschoss (Bauamt) der Verwaltungsgemeinschaft Welden (Zimmer 201, Marktplatz 1, 86465 Welden) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Frist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die Öffnungszeiten sind:
Montag, Dienstag und Freitag von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr,
sowie Donnerstag von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Heretsried, den 04.06.2025
Heinrich Jäckle
Erster Bürgermeister
Textliche Festsetzungen Teil A
Begründung Teil B, Umweltbericht Teil C