Adresse
VGem Welden
Marktplatz 1
86465 Welden
Tel.: 08293 699-0
Fax: 08293 699-50
E-Mail: poststelle[at]vg-welden[dot]de
Öffnungszeiten
Montag: | von 08:00 bis 12:00 Uhr |
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Dienstag: | von 08:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | von 14:00 bis 18:00 Uhr |
Freitag: | von 08:00 bis 12:00 Uhr |
Nur mit Terminvereinbarung
Einwohnermeldeamt 08293/699-11 oder einwohneramt[at]vg-welden[dot]de
Standesamt 08293/699-20 oder standesamt[at]vg-welden[dot]de
Elektronische Einlegung von Rechtsbehelfen
Elektronischer Widerspruch
Mit der Einführung von Art. 3a Bayerisches Verwaltungs-verfahrensgesetz (BayVwVfG), dem Bayerischen E-Government-Gesetzes (BayEGovG), sowie des Signaturgesetzes (SigG) besteht die Möglichkeit, gegen einen Verwaltungsakt auch elektronisch Widerspruch einzulegen.
Sie wollen Widerspruch gegen einen Beitrags-, Gebühren- oder Steuerbescheid der Verwaltungsgemeinschaft Welden einlegen?
Richten Sie bitte den Widerspruch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur an die Verwaltungsgemeinschaft Welden.
Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@vg-welden.de
Widersprüche, die auf anderem elektronischen Wege (z. B. nur per einfacher E-Mail ohne Signatur) versendet werden erfüllen diese Anforderungen nicht und sind nicht zulässig!
Sie wollen Widerspruch gegen einen Müllgebührenbescheid einlegen?
Richten Sie bitte den Widerspruch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur an den Abfallwirtschaft des Landkreises Augsburg.
Die E-Mail-Adresse lautet: abfallwirtschaft@lra-a.bayern.de
Widersprüche, die auf anderem elektronischen Wege (z. B. nur per einfacher E-Mail ohne Signatur) versendet werden erfüllen diese Anforderungen nicht und sind nicht zulässig!
Sie wollen Klage am Verwaltungsgericht Augsburg erheben?
Zur elektronischen Klageerhebung siehe: www.vgh.bayern.de (Verwaltungsgericht Augsburg)