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VGem Welden
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86465 Welden

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Öffnungs­zeiten

Montag: von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr

Nur mit Terminver­einbarung

Einwohnermeldeamt 08293/699-11 oder
Standesamt 08293/699-20 oder

Elektronische Einlegung von Rechtsbehelfen

Elektronischer Widerspruch

Mit der Einführung von Art. 3a Bayerisches Verwaltungs-verfahrensgesetz (BayVwVfG), dem Bayerischen E-Government-Gesetzes (BayEGovG), sowie des Signaturgesetzes (SigG) besteht die Möglichkeit, gegen einen Verwaltungsakt auch elektronisch Widerspruch einzulegen.

 

Sie wollen Widerspruch gegen einen Beitrags-, Gebühren- oder Steuerbescheid der Verwaltungsgemeinschaft Welden einlegen?

Richten Sie bitte den Widerspruch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur an die Verwaltungsgemeinschaft Welden.

Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@vg-welden.de

Widersprüche, die auf anderem elektronischen Wege (z. B. nur per einfacher E-Mail ohne Signatur) versendet werden erfüllen diese Anforderungen nicht und sind nicht zulässig!

 

Sie wollen Widerspruch gegen einen Müllgebührenbescheid einlegen?

Richten Sie bitte den Widerspruch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur an den Abfallwirtschaft des Landkreises Augsburg.

Die E-Mail-Adresse lautet: abfallwirtschaft@lra-a.bayern.de

Widersprüche, die auf anderem elektronischen Wege (z. B. nur per einfacher E-Mail ohne Signatur) versendet werden erfüllen diese Anforderungen nicht und sind nicht zulässig!

 

Sie wollen Klage am Verwaltungsgericht Augsburg erheben?

Zur elektronischen Klageerhebung siehe: www.vgh.bayern.de (Verwaltungsgericht Augsburg)