BEKANNTMACHUNG gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
der öffentlichen Auslegung
des Entwurfs zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplan Nr. 14 „Am Weinberg“
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 26.10.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplan Nr. 14 „Am Weinberg“ beschlossen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 27.11.2023 bis 27.12.2023.
In der Sitzung vom 20.02.2025 hat der Gemeinderat den Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplan Nr. 14 „Am Weinberg“ in der Fassung vom 20.02.2025 gebilligt.
Änderungsbereich (ohne Maßstab)
Der Änderungsbereich umfasst die unten abgebildeten Flächen und beinhaltet vollständig Das Flurstück 338 sowie Teilflächen der Flurstücke 330, 94, 334, 337 der Gemarkung Emersacker:
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Emersacker stellt den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes „Am Weinberg“ im Süden zum Teil als Fläche für den Gemeinbedarf und zum Teil als Grünfläche, im Westen und Südwesten als Wohnbauflächen und in den restlichen Bereichen als Flächen für Landwirtschaft dar.
Im Bebauungsplan „Am Weinberg“ werden Allgemeine Wohngebiete festgesetzt, somit ist der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und dieser wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Weinberg“ beabsichtigt die Gemeinde Emersacker die kontrollierte Steuerung eines an den Bestandsort anschließenden Baugebietes.
Der fortbestehend hohen Nachfrage an Bauplätzen sowie an Mietwohnungen in Folge des andauernden Bevölkerungszuwachses und dem bestehenden Wohnraummangel u. a. auch der ortsansässigen Bevölkerung soll mit der Ausweisung der Wohnbauflächen entgegengewirkt werden.
Verfahrensart
Die Aufstellung des 6. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Regelverfahren mit frühzeitiger Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie mit der Erstellung eines Umweltberichtes.
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf zum 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textliche Festsetzungen (Teil B), kann mit der Begründung (Teil C) sowie dem Inhalt der Bekanntmachung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 22.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025
im Internet auf der Homepage der VGem. Welden unter http://vg-welden.de/aktuell.html?tag=bekanntmachung eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die voran genannten Unterlagen in der VGem. Welden, Marktplatz 1, 86465 Welden aus.
Die Öffnungszeiten sind:
Montag, Dienstag, Freitag von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr,
Donnerstag von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr,
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (poststelle@vg-welden.de) bei Bedarf können diese auch auf anderem Wege abgegeben werden (z. B. in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift).
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den 6. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Emersacker den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des 6. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Mensch, Kultur und sonstigen Sachgütern;
- die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Geräuschemissionen und -immissionen, Entwässerung/ Abwasser, Niederschlagswasser, Natur- und Biotopschutz, Artenschutz, Bodenschutz, Altlasten, verkehrliche Erschließung, Flächeninanspruchnahme, Brandschutz.
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Emersacker, den 16.04.2025
Karl-Heinz Mengele
Erster Bürgermeister
Planzeichnung Teil A, Textliche Festsetzungen Teil B, Begründung Teil C
bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen