Adresse

VGem Welden
Marktplatz 1
86465 Welden

Tel.: 08293 699-0
Fax: 08293 699-50

E-Mail:

Öffnungs­zeiten

Montag: von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr

Nur mit Terminver­einbarung

Einwohnermeldeamt 08293/699-11 oder
Standesamt 08293/699-20 oder

Aktuelle Nachrichten

Stromzählerablesung im Gebiet der LEW Verteilnetz GmbH

So können Haushalte in diesem Jahr ihren Zählerstand übermitteln
Die LEW Verteilnetz GmbH (LVN) erfasst zum Jahreswechsel wieder die Zählerstände im Netzgebiet. Auch in diesem Jahr bietet LVN den Haushalten dabei verschiedene Möglichkeiten der Zählerstandserfassung an. Geplant ist, dass die vor Ort meist persönlich bekannten Ableser, die sogenannten Ortsbevollmächtigten, zwischen 21. Dezember und 15. Januar die Haushalte kontaktieren.

Wer seinen Zählerstand selbst ablesen möchte, kann dem Ortsbevollmächtigten den Zählerstand direkt an der Haustür oder im Nachgang beispielsweise telefonisch mitteilen. Möglich ist auch, den Ortsbevollmächtigen Zugang zum Zähler gewähren und den Stromzähler wie gewohnt ablesen zu lassen. In diesem Fall muss der Kunde nichts weiter unternehmen. 

Trifft der Ortsbevollmächtigte den Kunden nicht an, hinterlässt er eine Karte mit allen notwendigen Informationen, um den Zähler selbst abzulesen.

In Orten ohne zuständige Ortsbevollmächtigte wird LVN die Haushalte direkt per Brief informieren und um eine Selbstablesung bitten. Alle notwenigen Informationen zur Selbstablesung und zur Übermittlung des Zählerstands sind in dem Schreiben erläutert.

Die Ableser werden verstärkt mit einer Handy-App anstatt gedruckter Ableselisten unterwegs sein. Für die Kundinnen und Kunden ändert sich dadurch jedoch nichts.

Die Ortsbevollmächtigten können sich mittels einer Bescheinigung sowie dem Personalausweis ausweisen. Wer Zweifel an der Befugnis der Ableser hat, kann sich unter der kostenfreien Rufnummer 0800 539 638 1 von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr rückversichern. 

Von welchem Stromlieferanten die Haushalte ihren Strom beziehen, spielt bei der Ablesung keine Rolle. Der abgelesene aktuelle Zählerstand wird an den jeweiligen Stromlieferanten für die individuelle Stromverbrauchsabrechnung weitergeleitet.  

<< Zur vorigen Seite