Ständige Impfkommission schafft Rechtsgrundlage
Die Nachfrage nach Corona-Schutzimpfungen im Landkreis Augsburg ist hoch. „Es ist erfreulich und vorbildlich, dass uns viele Bürgerinnen und Bürger täglich ihre Bereitschaft zur Impfung signalisieren“, sagt Landrat Martin Sailer. Aufgrund stockender Impfstofflieferungen durch den Freistaat, von denen ganz Bayern betroffen ist, konnten im Landkreis jedoch bisher weit weniger Personen geimpft werden, als es dank der geschaffenen Infrastruktur möglich gewesen wäre. Diejenigen Impfdosen, die der Kreisverwaltungsbehörde in unregelmäßigen Abständen zur Verfügung stehen, werden den Vorgaben entsprechend und konsequent dem Impfplan folgend vergeben. Nun aber hat die Ständige Impfkommission in einer Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts die Rechtslage dafür geschaffen, dass die Kreisverwaltungsbehörden fortan Personen mit seltenen, schweren Vorerkrankungen, die nicht ausführlich in der Impfverordnung aufgeführt sind, per Einzelfallentscheidung selbstständig in die jeweiligen Priorisierungskategorien einordnen können. Das bedeutet, dass Menschen mit besonders schwerwiegenden, gesundheitsbedingten Umständen nach Zustimmung der Kommission in die Priorisierungskategorie hoch oder erhöht eingestuft werden und damit einen früheren Zugang zur Schutzimpfung erhalten können. „Wir nehmen diese Verantwortung gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern sehr ernst“, erklärt der Landrat. „Auf diesem rechtlichen Wege haben wir nun eine Möglichkeit, uns der vielen Einsendungen aus unserer Bevölkerung anzunehmen, in denen wir um Sondertermine für die Corona-Impfung gebeten werden“, so Sailer weiter. Im Landratsamt Augsburg ist daher umgehend eine solche Einzelfallkommission eingerichtet worden. Eine sogenannte Hop-on-Liste für medizinische Härtefälle werde es hingegen aus rechtlichen Gründen nicht geben.
Zulässige Anträge werden medizinisch und rechtlich geprüft
Die Kommission setzt sich unter dem Vorsitz des Landrats aus medizinisch und juristischen Sachverständigen des Landratsamtes zusammen. „Uns liegen schon jetzt zahlreiche Fallbeschreibungen von Arztpraxen hinsichtlich einzelner Patientinnen und Patienten vor, die auf die medizinische Dringlichkeit einer Impfung in den jeweiligen Fällen aufmerksam machen“, erklärt der Landrat. In den wöchentlichen Sitzungen der Kommission werde über diese Fälle diskutiert und entsprechend medizinisch und rechtlich objektiver Grundlagen entschieden, ob eine Priorisierung in Betracht kommt. „Wen die Kommission als Einzelfall einstuft, wird in den regulären Impfbetrieb integriert und baldmöglichst versorgt“, erklärt Landrat Sailer. In der ersten Sitzung der Kommission am heutigen Freitag wurden fünf Fälle besprochen, drei davon konnten anerkannt werden.
Anträge können ab sofort per E-Mail im Landratsamt eingereicht werden
Für die Einreichung von Anträgen zur Einzelfallprüfung durch die Kommission steht ab sofort ein eigenes E-Mail-Postfach unter der Adresse einzelfall@LRA-a.bayern.de zur Verfügung. Alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, die sich auf diesem Wege an die Kommission richten wollen, werden bei der Einsendung um Angabe ihres Namens, der Anschrift, des Geburtsdatums und einer Telefonnummer gebeten. Zudem wird eine stichhaltige Beschreibung der individuellen Umstände erwartet, nach denen eine Einzelfalleinstufung in Frage kommen könnte. Das Landratsamt weist jedoch explizit darauf hin, dass die Entscheidungsprozesse streng den Vorgaben der Ständigen Impfkommission unterliegen. Es ist davon auszugehen, dass nur wenige Fälle die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einzelfalleinstufung erfüllen, da sich die Kreisverwaltungsbehörde unabhängig von den Vorerkrankungen die Priorisierung des Bundes halten muss.
Fortschritt des Impfbetriebs weiter massiv von Impfstofflieferungen abhängig
Der Fortschritt des planmäßigen Impfbetriebs im Landkreis Augsburg hängt wie in allen anderen Regionen Bayerns entscheidend von den Impfstofflieferungen ab, die vonseiten des Freistaats zur Verfügung gestellt werden. Anfang der laufenden Woche mussten die Planungen des Landkreises wegen Lieferengpässen beim Herstellerunternehmen des Impfstoffs korrigiert werden, sodass erst später als ursprünglich vorgesehen mit der Terminvergabe für die im nächsten Schritt impfberechtigte Bevölkerungsgruppe der Über-80-Jährigen begonnen werden kann. „Diese Unwägbarkeiten liegen leider nicht in unserem Einfluss, weswegen wir derzeit keine verbindlichen zeitlichen Perspektiven für die Fortschritte in den kommenden Wochen aufzeigen können“, so der Landrat. Seitens der Staatsregierung sei jedoch eine baldige Verstetigung der Impfstofflieferungen angekündigt worden. Die Weiterentwicklung der Impfstrategie des Landkreises, beispielweise in Form eines zweiten stationären Zentrums, sei alleinig von einer stabilen Versorgung mit Impfstoffdosen abhängig.