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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr.13 „Nahwärmeversorgung Emersacker: Photovoltaik-Freiflächenanlage und Wärmegewinnungsanlage“ bei Heuberg

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr.13 „Nahwärmeversorgung Emersacker: Photovoltaik-Freiflächenanlage und Wärmegewinnungsanlage“ bei Heuberg

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 23.05.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Regenerative Energien“ beschlossen und am 09.06.2023 bekannt gemacht. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 12.06.2023 bis 14.07.2023.

In der Sitzung vom 18.01.2024 hat der Gemeinderat den Entwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr.13 „Nahwärmeversorgung Emersacker: Photovoltaik-Freiflächenanlage und Wärmegewinnungsanlage“ in der Fassung vom 18.01.2024 gebilligt.

Hinweis: die Bezeichnung des Bebauungsplans Nr. 13 wurde im Zuge des Verfahrens angepasst.

 

Geltungsbereich (o. M.)

Der Änderungsbereich befindet sich südlich von Emersacker und umfasst die unten abgebildeten Flächen auf den Flurstücken 298, 299, 303, 304, 305, 306 und 307 der Gemarkung Emersacker, geplant:

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Die Gemeinde Emersacker möchte mit der Baurechtschaffung für eine Freiflächenphotovoltaik-anlage und einer Wärmegewinnungsanlage eine nachhaltige Energiegewinnung unterstützen und somit einen positiven Beitrag zum Klimawandel leisten.

Mit der Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes für eine Freiflächenphotovoltaikanlage und einer Wärmegewinnungsanlage sollen folglich die baurechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung von Solarenergie für eine umweltfreundliche Stromerzeugung mittels Photovoltaik auf Flächen von insgesamt ca. 4,9 ha und einer Wärmegewinnungsanlage mit ca. 1.120 m² geschaffen werden.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt für den Änderungsbereich eine Fläche für die Landwirtschaft dar. Dieses soll mit der 5. Änderung als Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ und Fläche für Versorgungsanlagen umgewidmet werden, während der Bebauungsplan im Parallelverfahren aufgestellt wird.

 

Verfahrensart

Die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Regelverfahren mit frühzeitiger Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie mit der Erstellung eines Umweltberichtes.

 

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Begründung (Teil B) und Umweltbericht (Teil C) sowie dem Inhalt der Bekanntmachung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 12.02.2024 bis einschließlich 15.03.2024

im Internet auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Welden unter http://vg-welden.de/aktuell.html?tag=bekanntmachung eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die voran genannten Unterlagen im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Welden (Marktplatz 1, 86465 Welden) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.

Die Öffnungszeiten sind:

Montag, Dienstag, Freitag               von   8.00 Uhr – 12.00 Uhr,                                                 
Donnerstag                                      von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ zugänglich gemacht.

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden; bei Bedarf können diese auch auf anderem Wege abgegeben werden (z. B. in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift).

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den 5. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des 5. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Mensch, Kultur und sonstigen Sachgütern;

die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Entwässerung/ Abwasser, Natur- und Biotopschutz, Artenschutz, Bodenschutz, Altlasten, Flächeninanspruchnahme.

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

 

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Seite 1 Nummer 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Seite 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Emersacker, den 31.01.2024

Karl-Heinz Mengele,
Erster Bürgermeister                               

 

 

Unterlagen

Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht

Umweltrelevante Stellungnahmen

 

 

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