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Öffentliche Bekanntmachung - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Reutern“ mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Markt Welden

Öffentliche Bekanntmachung - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Reutern“  mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Markt Welden

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat des Marktes Welden hat in der öffentlichen Sitzung am 25.07.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Reutern“ nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gebilligt sowie dessen öffentliche Auslegung  nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Ziel und Zweck der Planung ist es, gemäß § 1 Abs. 3 BauGB (Erforderlichkeit), die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit erforderlichen Nebenanlagen zu schaffen.

 

Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 9,8 ha und liegt nördlich von Reutern. Er umfasst die Flurstücke 397, 397/1 und 398 der Gemarkung Reutern. Die Lage und der Flächenumgriff sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

 

Lageplan des Plangebiets

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Reutern“ bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht – jeweils in der Fassung vom 25.07.2023 – sowie die nach Einschätzung der Marktgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten, liegen in der Zeit

 

vom 28.08.2023 bis einschließlich 29.09.2023

 

in der Verwaltungsgemeinschaft Welden während der Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Freitag von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und

Donnerstag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

öffentlich aus und können von jedermann eingesehen werden.

 

Zeitgleich wird der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf dieser Internetseite eingestellt.

 

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltung abgeben. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit weitere Auskünfte einzuholen, insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung. Da das Ergebnis der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Reutern“ unberücksichtigt bleiben können.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die o. g. Bauleitplanung berührt werden kann, werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls am Verfahren beteiligt.

Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

Schutzgut

Art der vorhandenen Information

Mensch

  • Abstand zur nächsten Bebauung
  • Betrachtung der Emissionen wie Lärm und Elektromagnetische Felder
  • Betrachtung von Blendeffekten (Blendgutachten)
  • Antireflexionsglas
  • Eingrünungsmaßnahmen mit Blühstreifen/Säumen
  • Erholungsfunktion des Gebiets
  • Positive Wahrnehmung in der Bevölkerung
  • Beitrag des Projekts zum globalen Klimaschutz

Tiere und Pflanzen

  • Aktuelle Flächennutzung: Intensivacker und Intensivgrünland
  • Entwicklung extensives Grünland
  • Bodenabstand der Einzäunung lässt Kleintiergängigkeit zu
  • Verzicht auf Düngemittel und Pestizide
  • Baufeldräumung und Erdarbeiten außerhalb der Vogelbrutzeit
  • Mähgutabtransport
  • Spezielle artenrechtliche Prüfung
  • Beschreibung des Bestands und Darlegung von artenschutzrechtlichen Aspekten (Pflanzen Anhang IV der FFH-Richtlinie, Tierarten Anhang IV der FFH-Richtlinie, Vögel Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie)
  • nähere Betrachtung der Feldlerche
  • Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
  • Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
  • Prognose der zu erwartenden Auswirkungen
  • Ausführungs- und Beweidungskonzept
  • Durchführung des Monitorings
  • Durchführung Eingrünungsmaßnahmen mit Blühstreifen
  • Angrenzende Waldbestände

Boden, Geologie, Wasser und Fläche

  • Aktuell intensive Ackernutzung/Grünlandnutzung
  • kein Hinweis auf Altlasten
  • kein Hinweis auf Geotope und Bodendenkmäler
  • Art des Bodenausgangsgesteins
  • Bodenarten und Zustandsstufen
  • Natürliche Bodenfunktionen
  • Standortpotential des Bodens
  • Eingriffe in den Boden und punktuelle Versiegelung
  • Vorsorgender Bodenschutz
  • Verzicht auf Pestizide und Düngemittel
  • Extensive Landnutzung mit Schafbeweidung während des Betriebs
  • Steigerung Bodenfruchtbarkeit und Entlastung von Bodenfunktionen (Pufferung, Speicherung, Umwandlung)
  • Grundwasserstand und -schutz
  • Keine Trinkwasser- oder Heilquellschutzgebiete
  • Retentionsvermögen des Bodens
  • Kein Abwasser bei Betrieb
  • Flächige Versickerung Niederschlagswasser
  • Wassergefährdende Stoffe
  • Inhalte und Aussagen des Regionalplans der Region Augsburg, des Regionalen Klimaschutzkonzeptes der Region Augsburg, des LEP Bayern und des EEG
  • Aussagen des gemeindlichen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan zum Plangebiet
  • Aussagen zur Standortwahl
  • Auswirkungen der Planung
  • Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen
  • Benachteiligte Agrarzone
  • Rückbau der Anlage

Luft und Klima

  • Funktion der Fläche für das Lokalklima
  • Verstetigung des Lokalklimas
  • Staubentwicklung
  • Klimaschutz durch Reduzierung von Treibhausgasen
  • Gewährleistung Durchlüftung durch Aufständerung Module

Landschaftsbild und Erholung

  • Landschaftsbild geprägt von landwirtschaftlicher Flur
  • Einbindung der Anlage in die Landschaft durch Eingrünungsmaßnahmen mit Hecken und Blühstreifen, außerdem dauerhafte Begrünung der Flächen
  • Förderung einer strukturreichen Kulturlandschaft
  • Keine Fernwirkung
  • Festsetzung der Höhen von Modulen und Eingrünung
  • Erholungsfunktion der Gegend
  • Positive Wahrnehmung in der Bevölkerung
  • Landschaftsschutzgebiet Augsburg westliche Wälder angrenzend

Kultur- und Sachgüter

  • Keine Bau- und Bodendenkmäler im Geltungsbereich bekannt
  • Hinweis auf die besonderen Schutzbestimmungen

Landschafts- und sonstige Pläne

  • Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde
  • Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP 2018)
  • Regionalplan Region Augsburg (2007)

Alle Schutzgüter, Wechselwirkungen

Darstellung in Begründung und Umweltbericht:

  • Abwägung der geprüften Planungsalternativen
  • Abwägung der Umweltbelange
  • Abwägung der Belange der Landwirtschaft
  • Abwägung der negativen und positiven Auswirkungen
  • Abwägung der Ziele und Zwecke der Planung
  • Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter
  • Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes
  • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
  • Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen
  • Brandschutz
  • Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung
  • Verbleibende negative und positive Auswirkungen des Vorhabens
  • Erfassen und Bilanzieren des Eingriffs
  • Eingrünung
  • Ökologische Ausgleichsmaßnahmen

Schutzgebiete

  • Plangebiet außerhalb von Schutzgebieten
  • Angrenzend an Landschaftsschutzgebiet
  • Lage innerhalb des Naturparks Augsburg – westliche Wälder
 

 

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Welden, den 09.08.2023

Stefan Scheider

Erster Bürgermeister

 

 

 

Planunterlagen

Entwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan

Abwägungen

 

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