Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat des Marktes Welden hat in der öffentlichen Sitzung am 25.07.2023 den Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Welden zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Photovoltaik“ nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gebilligt sowie dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung ist es, gemäß § 1 Abs. 3 BauGB (Erforderlichkeit), die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikfreiflächenanlage mit erforderlichen Nebenanlagen zu schaffen.
Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 9,8 ha und liegt nördlich von Reutern. Er umfasst die Flurstücke 397, 397/1 und 398 der Gemarkung Reutern. Die Lage und der Flächenumgriff sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Lageplan des Plangebiets
Der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht - jeweils in der Fassung vom 25.07.2023 - sowie die nach Einschätzung der Marktgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten, liegen in der Zeit
vom 28.08.2023 bis einschließlich 29.09.2023
in der Verwaltungsgemeinschaft Welden während der Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Freitag von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und
Donnerstag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
öffentlich aus und können von jedermann eingesehen werden.
Zeitgleich wird der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf dieser Internetseite eingestellt.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltung abgeben. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit weitere Auskünfte einzuholen, insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung. Da das Ergebnis der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
Schutzgut |
Art der vorhandenen Information |
Mensch |
|
Tiere und Pflanzen |
|
Boden, Geologie, Wasser und Fläche |
|
Luft und Klima |
|
Landschaftsbild und Erholung |
|
Kultur- und Sachgüter |
|
Landschafts- und sonstige Pläne |
|
Alle Schutzgüter, Wechselwirkungen |
Darstellung in Begründung und Umweltbericht:
|
Schutzgebiete |
|
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Welden, den 09.08.2023
Stefan Scheider
Erster Bürgermeister
Planunterlagen
Entwurf 14. Änderung Flächennutzungsplan