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Aktuelle Nachrichten

Öffentliche Bekanntmachung - Vollzug des Baugesetzbuches

Öffentliche Bekanntmachung - Vollzug des Baugesetzbuches

BEKANNTMACHUNG gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

der öffentlichen Auslegung

des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 14 „Am Weinberg“

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 26.10.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 14 „Am Weinberg“ beschlossen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 27.11.2023 bis 27.12.2023.

In der Sitzung vom 20.02.2025 hat der Gemeinderat den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 14 „Am Weinberg“ in der Fassung vom 20.02.2025 gebilligt.

Geltungsbereich (ohne Maßstab)

Der Geltungsbereich beinhaltet vollständig die Flurnummern 338, 341, 342, 355 sowie Teilflächen der Fl.-Nrn. 94, 330, 334, 337, 339, 340, 348 der Gemarkung Emersacker:

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Weinberg“ beabsichtigt die Gemeinde Emersacker die kontrollierte Steuerung eines an den Bestandsort anschließenden Baugebietes.

Der fortbestehend hohen Nachfrage an Bauplätzen sowie an Mietwohnungen in Folge des andauernden Bevölkerungszuwachses und dem bestehenden Wohnraummangel u. a. auch der ortsansässigen Bevölkerung soll mit der Ausweisung der Wohnbauflächen entgegengewirkt werden.

Verfahrensart

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit frühzeitiger Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie mit der Erstellung eines Umweltberichtes.

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf zum Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textliche Festsetzungen (Teil B), kann mit der Begründung (Teil C) sowie dem Inhalt der Bekanntmachung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 22.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025

im Internet auf der Homepage der VGem. Welden unter http://vg-welden.de/aktuell.html?tag=bekanntmachung eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die voran genannten Unterlagen in der VGem. Welden, Markplatz 1, 86465 Welden aus.

Die Öffnungszeiten sind:

Montag, Dienstag, Freitag         von   8.00 Uhr – 12.00 Uhr,
Donnerstag                                  von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr,

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (poststelle@vg-welden.de) bei Bedarf können diese auch auf  anderem Wege abgegeben werden (z. B. in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift).

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Emersacker den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

-      Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Mensch, Kultur und sonstigen Sachgütern;

-      die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher      Belange zu den Themen Geräuschemissionen und -immissionen, Entwässerung/ Abwasser, Niederschlagswasser, Natur- und Biotopschutz, Artenschutz, Bodenschutz, Altlasten, verkehrliche Erschließung, Flächeninanspruchnahme, Brandschutz.

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Emersacker, den 16.04.2025

 

Karl-Heinz Mengele

Erster Bürgermeister

Planzeichnung Teil A

Textliche Festsetzungen Teil B

Begründung Teil C

bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen

Regierung von Schwaben

LRA Augsburg

WWA Donauwörth

Bund Naturschutz

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

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