Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Welden West, Teil 1“ (fortgeschriebener Entwurf)
Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat des Marktes Welden hat in der öffentlichen Sitzung vom 25.07.2017 für den Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 1444, 1444/1, 1444/2, 1444/3 und 1444/4, jeweils Gemarkung Welden, sowie Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 1397/1 (Hagenmahd), 1423 und 1446, jeweils Gemarkung Welden (siehe Lageplan), im Nordwesten der Ortslage Welden, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Welden West, Teil 1“ eingeleitet. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 35 wurde die Arnold Consult AG in 86438 Kissing beauftragt. Der Bebauungsplan Nr. 35 „Welden West, Teil 1“ wird im sogenannten Regelverfahren mit zweistufigem Beteiligungsverfahren (frühzeitige Beteiligung, öffentliche Auslegung / erneute Beteiligung) und Umweltbericht durchgeführt.
Wie im gesamten Landkreisgebiet Augsburg, besteht auch im Markt Welden trotz der aktuellen Entwicklungen im Wohnungsmarkt und in der Baubrache nach wie vor ein Bedarf an neuem Wohnraum, insbesondere auch an Wohnraum für junge Familien. In diesem Zusammenhang ist der Markt Welden bereits seit mehreren Jahren bemüht am nordwestlichen Rand der Ortslage Welden eine wohnbauliche Entwicklung auf bislang intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen vorzunehmen. Auf diesem Areal soll ein neues Wohnquartier mit verschiedensten Angeboten für Wohnraum (Einfamilienhaus, Doppelhaus, Wohnungen) vorwiegend für die ortsansässige Bevölkerung des Marktes Welden geschaffen werden. Die betreffenden Flächen sind bislang als baulicher Außenbereich nach § 35 BauGB einzustufen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Welden West, Teil 1“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante wohnbauliche Entwicklung der bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen einschließlich zugehöriger Erschließungs- und Grünstrukturen geschaffen werden. Das gesamte Plangebiet wird in diesem Zusammenhang im Bebauungsplan Nr. 35 als „Allgemeines Wohngebiet“ im Sinne des § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) u. a. mit den erforderlichen „öffentlichen Verkehrsflächen“ und „öffentlichen Grünflächen“ festgesetzt. Die verkehrliche Erschließung des neuen Wohnquartiers ist über die Verenastraße und untergeordnet auch über die Straße Hagenmahd vorgesehen. Die Gesamtfläche des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 35 „Welden West, Teil 1“ beträgt etwa 4,86 ha.
Zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 „Welden West, Teil 1“ fand in der Zeit vom 21.05.2024 bis einschließlich 21.06.2024 bereits die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt. Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 16.05.2024 bis 21.06.2024 durchgeführt. Hierbei wurden Anregungen und Empfehlungen vorgebracht, die zu einer teilweisen Überarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Welden West, Teil 1“ geführt haben. Folgende wesentliche inhaltliche Änderungen / Anpassungen wurden vorgenommen:
Planzeichnung (Teil A)
- Anpassung der Vorgaben zur zulässigen Grundfläche und zur zulässigen Anzahl der Wohneinheiten im zentralen Baufeld 38 (WA 8).
- Verzicht auf die Darstellung einer „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ auf der öffentlichen Grünfläche im Umfeld des Biotops-Nr. 7529-0127-001 im Nordosten des Plangebietes.
- Verlegung des Standortes für die geplante Trafostation in den Bereich südlich des Baufeldes 2 (WA 6).
- Ergänzung eines Baufensters (überbaubare Grundstücksfläche) im Bereich der Fläche für Versorgungsanlagen am östlichen Auftakt des neuen Wohnquartiers.
- Ergänzung einer Kennzeichnung „Wertstoffentsorgung“ auf der Fläche für Versorgungsanlagen am östlichen Auftakt des neuen Wohnquartiers.
Textteil (Teil B)
Die im Textteil vorgenommenen redaktionellen Klarstellungen / Konkretisierungen und Ergänzungen sind im fortgeschriebenen Entwurf entsprechend farblich gekennzeichnet.
Begründung mit Umweltbericht (Teil C)
Die in der Begründung mit Umweltbericht vorgenommenen redaktionellen Klarstellungen / Konkretisierungen und Anpassungen sind im fortgeschriebenen Entwurf entsprechend farblich gekennzeichnet.
Der fortgeschriebene, vom Marktgemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 10.12.2024 gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 „Welden West, Teil 1“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung mit Umweltbericht (Teil C), jeweils in der Fassung vom 10.12.2024, liegt in der Verwaltungsgemeinschaft Welden, Marktplatz 1, in 86465 Welden in der Zeit
vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 24. Januar 2025
im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme erneut öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der bekannten Dienstzeiten die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes Nr. 35 zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum fortgeschriebenen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 „Welden West, Teil 1“ schriftlich (nach Möglichkeit auf elektronischem Weg an poststelle@vg-welden.de) oder zur Niederschrift vorzubringen.
Darüber hinaus können die Unterlagen zum fortgeschriebenen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 „Welden West, Teil 1“ auch auf der Homepage des Marktes Welden unter https://www.vg-welden.de/ak-
tuell.html?tag=bekanntmachung eingesehen werden.
Es wird gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den ergänzten oder geänderten Teilen des Bebauungsplanes Nr. 35 „Welden West, Teil 1“ abgegeben werden können (wesentliche Ergänzungen und Änderungen siehe oben).
Neben dem Umweltbericht mit Ausführungen unter anderem zu den Schutzgütern Mensch/Bevölkerung, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft/Landschaftsbild, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen, baubedingte und betriebsbedingte Auswirkungen sowie kumulative Effekte der Umweltauswirkungen (siehe Begründung vom 10.12.2024), liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor, die im Zusammenhang mit der erneuten öffentlichen Auslegung des fortgeschriebenen Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 35 „Welden West, Teil 1“ in der Verwaltungsgemeinschaft Welden eingesehen werden können:
Schutzgut Mensch/Bevölkerung:
- Stadt- & Verkehrsplanungsbüro Kaulen, Fortschreibung gutachterliche Stellungnahme zur verkehrlichen Erschließung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Welden West I vom 02.03.2023, mit Ausführungen u. a. zu potenziellen Erschließungsvarianten, zu künftigen Verkehrsmengen, zu Auswirkungen auf umliegende Erschließungsstraßen sowie zur Leistungsfähigkeit maßgebender benachbarter Knotenpunkte.
- BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH, Untersuchung der schalltechnischen Belange (Verkehrslärm) im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens "Welden West, Teil 1" des Marktes Welden, Projekt Nr. LA23-018-G01-01, Stand 19.05.2023, mit Ausführungen zur Betrachtung der Schallemissionen und -immissionen aus dem Straßenverkehr sowie der haustechnischen Anlagen und der geplanten Heizzentrale.
Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt:
- Büro für Landschaftsplanung und Artenschutz Dr. Andreas Schuler, Neu-Ulm, vom 10.11.2023, Fachbeitrag Artenschutz zur artenschutzrechtlichen Prüfung bezüglich der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG für den B-Plan „Welden West“, mit Ausführungen zu den relevanten Artengruppen (Vögel, Reptilien und Haselmaus) und dem Vorschlag zur Festsetzung von artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnamen (Baufeldfreimachung nur zwischen Anfang Oktober und Ende Februar des Folgejahres; Insektenfreundliche Beleuchtung; Vermeidung von Vogelschlag).
- BUND Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Augsburg, Schreiben vom 23.10.2017 und 18.06.2024, mit Anmerkungen zum Erhalt des Biotopes (Hohlweg) und zur Ergänzung der Biotop-Kartierung durch eine Brutvogelkartierung, zu einer mutmaßlichen Wochenstube einer Bart-Fledermaus östlich des Plangebietes sowie einem Vorschlag zu einer alternativen Ausgleichsfläche.
- Landratsamt Augsburg, Untere Naturschutzbehörde, als Bestandteil des Schreibens vom 15.11.2017 und 19.06.2024, mit Anmerkungen zum Erhalt des Gehölzbiotops (Hohlweg), zum Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung bei Gehölzrodung im Biotopbereich, zu den öffentlichen Grünflächen und den darauf erforderlichen Pflanzungen und zum naturschutzrechtlichen Ausgleich (Ökokontoflächen in Welden und Hohenraunau) sowie zu den Artenlisten für zu pflanzende Gehölze.
Schutzgut Boden/Wasser:
Büro Dipl.-Geologe Armin Veith, Wilburgstetten, Projektnummer 20225770-LS vom 07.02.2023, Gutachten über die Baugrunduntersuchung, mit Angaben zu den anstehenden Untergrundverhältnissen und geotechnischen Empfehlungen für die Bauausführung.
- Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 06.11.2017 und 18.06.2024, mit Ausführungen und Hinweisen zur Wasserversorgung und Grundwasserschutz, zur Niederschlags-/Abwasserbeseitigung und zu oberirdischen Gewässern, zu Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten, zu Starkregenereignissen sowie zu Altlasten und zum Bodenschutz.
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg, Schreiben vom 16.11.2017 und 03.06.2024 zur Entwässerung des Plangebietes (oberflächlich abfließendes Niederschlagswasser, Wegfall von Drainagen).
- Landratsamt Augsburg, Bodenschutzrecht, als Bestandteil des Schreibens vom 19.06.2024, mit Ausführungen zu abfall- und bodenschutzrechtlich unkritischen Baugrundverhältnissen.
Schutzgut Fläche:
- Bayerischer Bauernverband Augsburg, Schreiben vom 16.11.2017, zum Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art.13 und 14 DSGVO“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Umgriff des Bebauungsplanes Nr. 35 „Welden West, Teil 1“ (ohne Maßstab)
Welden, 18.12.2024
Stefan Scheider
Erster Bürgermeister
Begründung mit Umweltbericht (Teil C)
Umweltrelevanten Inforamtionen nachfolgend:
Schreiben LRA Naturschutzbehörde I
Schreiben LRA Naturschutzbehörde II