Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i. V. m § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB und über die öffentliche Auslegung des Entwurfs für Einbeziehungssatzung „Nördlich der Kapellenstraße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. 13 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.02.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Nördlich der Kapellenstraße“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
In selbiger Sitzung hat der Gemeinderat die Einbeziehungssatzung „Nördlich der Kapellenstraße“ in der Fassung vom 24.02.205 gebilligt.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im nachfolgenden Lageplan (o. M.) dargestellt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Anlass für die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Nördlich der Kapellenstraße“ der Gemeinde Bonstetten gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB ist das Erfordernis zur Klarstellung über bestehendes Baurecht am nordwestlichen Ende der Kapellenstraße. Nach dem Wunsch des Eigentümers soll Wohnraum für Einheimische bzw. Nachgeborene geschaffen werden, der sich am tatsächlichen Bedarf orientiert.
Verfahrensart
Die Aufstellung § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Nördlich der Kapellenstraße“ kann mit der Begründung sowie dem Inhalt der Bekanntmachung im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 10.03.2025 bis einschließlich 11.04.2025
im Internet auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Welden https://www.vg-welden.de/aktuell.html eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die voran genannten Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden in der VGem. Welden, Marktplatz 1, 86465 Welden öffentlich aus.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) zugänglich gemacht.
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an Bauamt@vg-welden.de; bei Bedarf können diese auch auf anderem Wege abgegeben werden (z. B. in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift).
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über Einbeziehungssatzung „Nördlich der Kapellenstraße“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Gemeinde Bonstetten, den 07.03.2025
Anton Gleich
Erster Bürgermeister
Einbeziehungssatzung Teil A - Planzeichnung, Teil B - Textliche Festsetzungen, Teil C - Begründung